Lizenzbedingungen patentGate

In der jährlichen Lizenzgebühr enthalten ist der Zugang einer unbeschränkten Anzahl Nutzer des Unternehmens zum patentGate-Server.
Sie beinhaltet einen mehrstufigen Workflow der Patentüberwachung (Delegation von Dokumenten an die Benutzer, die diese bewerten. Eine mehrstufige Weiterleitung der Benutzer untereinander ist möglich).
Enthalten ist die laufende Wartung und Weiterentwicklung des patentGate-Programmsystems durch die patentGate GmbH (Auftragnehmer).
Der Auftragnehmer steht dem Auftraggeber im Rahmen der individuellen Kundenbetreuung für alle im Zusammenhang mit dem Patentmonitoringsystem patentGate und den gelieferten Patentdaten auftretenden hard- und softwarebezogenen Fragen (erforderliche Schulungsmaßnahmen, Unterstützung bei der Einrichtung des Systems, Handling der Rechercheprofile, Hotline) für bis zu 2 Werktage/Abonnementjahr unentgeltlich zur Verfügung.
Wird der patentGate-Server im Intranet des Kunden betrieben, ist ein Fernwartungszugang wünschenswert, um schneller bei auftretenden Fragen und Problemen reagieren zu können.
Sofern sich diese Fragen nicht telefonisch oder per Fernwartung klären lassen, kann diese Betreuung nach Terminvereinbarung auch vor Ort erfolgen, dabei werden anfallende Reisekosten berechnet. Die Lizenzgebühr fällt jährlich an.
Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn es nicht drei Monate vor Ablauf der Frist schriftlich gekündigt wird.

 

Datenlieferung

Die zu liefernden Patentveröffentlichungen werden anhand des mit dem Auftraggeber abgestimmten Rechercheprofils ermittelt.
a) Datenlieferungspauschale 
Auf Basis des mit dem Auftraggeber abgestimmten Rechercheprofile wird eine zu erwartende Dokumentenmenge ermittelt und eine Pauschale für diese Datenlieferung vereinbart. Wird die von der Pauschale abgedeckte Menge an Dokumenten pro Jahr um mehr als 10% über- oder unterschritten, wird für das Folgejahr eine neue Pauschale festgelegt. Bei mehr als 20% Über- oder Unterschreitung erfolgt eine Korrekturberechnung unter Berücksichtigung der tatsächlich angefallenen Daten.
Sollen darüber hinaus andere Patentdokumente in patentGate integriert werden (z.B. aus Recherchen) und die Pauschale ist noch nicht ausgeschöpft, ist dies ohne Zusatzkosten möglich.
b) Datenlieferung - patentGate-Bundle
Die Datenlieferung bis zu dem vereinbarten Datenvolumen erfolgt innerhalb des Bundles. Bei Überschreitung der festgelegten Dokumentenmenge wird für jedes weitere Dokument der vereinbarte Preis nachberechnet.
Bei Überschreitung der Pauschale kann die Dokumentenzahl für das Folgejahr, bei Bedarf, neu festgelegt werden. Bei Erhöhung der Dokumentenmenge wird der Preis für das patentGate – Bundle, in Abhängigkeit von der Änderung, neu berechnet.

 

Allgemeines

Gemäß den vorstehenden Ausführungen übernimmt der Auftragnehmer die Aufgabe der Beschaffung, Verarbeitung und Vermittlung von Daten des gewerblichen Rechtsschutzes auf Grundlage des mit dem Auftragnehmer abgestimmten Leistungsumfangs.
Alle diesbezüglich durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen werden durch den Auftragnehmer vertraulich behandelt. Der Auftragnehmer versichert den Rechercheauftrag vollständig und umfassend zu bearbeiten und stellt dies durch Einsatz geeigneter Maßnahmen für die Datenlieferungen sicher.
Über die Vollständigkeit, inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheiten seiner Lieferanten (Patentämter) kann jedoch keine Haftung übernommen werden.
Bei allen angegebenen Preisen handelt es sich um Nettopreise, in denen die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer von zur Zeit 19% noch nicht enthalten ist.
Rechnungen sind ohne Skontoabzug innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.

   

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