Einheitspatent – weitere Opt Outs

Im ersten Teil der Artikelserie zum Einheitspatent ging es neben allgemeinen Informationen zum europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung und dem Unified Patent Court um die ersten Veröffentlichungen der Opt Out Information, dass Anmelder bei bereits bestehenden EP-Patenten nicht die Zuständigkeit des UPC wählen.

Banner Akten Das Einheitspatent ist da!

Lange hat es gedauert, seit 01.06.2023 gibt es das „europäischen Patente mit einheitlicher Wirkung“, kurz Einheitspatente. Ausführliche Informationen dazu gibt es auf der Webseite des Europäischen Patentamts. In dieser Artikelserie soll es um die Einheitspatente in Datenbanken, insbesondere für Rechtsstand und Patentmonitoring gehen.