Erfindungsmeldung (Patentabteilung)

Die Patentabteilung hat den umfangreichsten Aufgabenumfang bei der Bearbeitung der Erfindungsmeldungen. Alle Erfindungsmeldungen sind in der "Übersicht PA" zusammengefasst.


Entgegennahme neuer Erfindungsmeldungen

Neue Erfindungsmeldungen sind im Bereich "Aktuell" noch ohne Aktenzeichen dargestellt.

Wird eine neue Erfindungsmeldung aufgerufen, wird sie im Formular dargestellt. Am Ende des Formulars kann die Erfindung nach Änderungen gespeichert und anschließend bestätigt werden.

Dabei wird das Aktenzeichen vergeben.

Gibt es Anlass zur Beanstandung, kann diese an die Erfinder mitgeteilt werden:

In der Übersicht ist die Erfindung mit ihrem Aktenzeichen aufgeführt.

Ist keine Beanstandung notwendig bzw. wurden die beanstandeten Punkte korrigiert, kann die Erfindungsmeldung als komplett markiert werden:

Danach wechselt der Status der Erfindungsmeldung und die Fristen für Vollständigkeitsprüfung und Inanspruchnahme werden angezeigt:

Bewertung

Im nächsten Schritt werden die für diese Erfindungsmeldung notwendigen Bewerter ausgewählt und auf "Bewertung" geklickt. Dabei ist zu beachten, dass der Prozess nur dann weiterlaufen kann, wenn alle Bewerter ihre Aufgabe vollständig erfüllt haben.

Der Bewertungsstand wird dargestellt:

Haben die Bewerter vollständig ihre Bewertung abgegeben, kann das Ergebnis angezeigt werden.

Im Formular kann die Bewertungsmatrix aufgerufen werden.

Für die Patentabteilung werden alle Bewertungen in einem Diagramm dargestellt.

Hier wird über die Freigabe oder Inanspruchnahme der Erfindung entschieden.

Freigabe

Wurde beschlossen, die Erfindung freizugeben, wird die Schaltfläche "Freigabe abschließen" betätigt. Danach werden die Erfinder darüber benachrichtigt:

Die Erfindungsmeldung wird vom System ins Archiv verschoben:

Inanspruchnahme

Wird die Erfindung in Anspruch genommen, erhalten die Erfinder das Angebot eines Incentivevertrages.

Wurde der Incentivevertrag vom Verantwortlichen bestätigt, ändert sich der Status.

Nach dem Annehmen oder Ablehnen des Incentive-Vertrags durch die Erfinder wird dies ebenfalls dargestellt:

Weitergabe an den Patentanwalt

Aus der Erfindungsmeldung wird in der Formularansicht ein PDF generiert, das weitergegeben wird.

In diesem sind alle Angaben des Formulars enthalten.

Im nächsten Schritt kann die Patentanmeldung durch die Patentanwälte beauftragt werden. Dies geschieht mit der Schaltfläche "Anmeldung ausarbeiten".

Wurde die Anmeldung beim Patentamt eingereicht und eine Anmeldenummer vergeben, wird diese mit der Erfindung verknüpft:

Der Prozess ist damit abgeschlossen:


Der gesamte Vorgang der Erfindungsmeldung ist auf der Übersichtsseite beschrieben.